Unter den Sonderausgaben versteht man Aufwendungen für die allgemeine Lebenshaltung. Diese sind vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig. Unter anderem gehören zu den Sonderausgaben: Unterhaltsleistungen, Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Teile der Bausparbeiträge, Kirchensteuer oder Steuerberatungskosten etc..