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Unter den Sonderausgaben versteht man Aufwendungen für die allgemeine Lebenshaltung. Diese sind vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig. Unter anderem gehören zu den Sonderausgaben: Unterhaltsleistungen, Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Teile der Bausparbeiträge, Kirchensteuer oder Steuerberatungskosten etc..

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