AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Unter der Sondernutzung versteht man die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung einer öffentlichen Sache (z.B. das Aufstellen eines Verkaufsstandes auf einer öffentlichen Straße). Die Sondernutzung ist erlaubnispflichtig, d.h. sie bedarf einer besonderen Erlaubnis. Für die Erteilung dieser Erlaubnis kann die zuständige Behörde entsprechende Gebühren erheben.

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin