Unter der Sondernutzung versteht man die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung einer öffentlichen Sache (z.B. das Aufstellen eines Verkaufsstandes auf einer öffentlichen Straße). Die Sondernutzung ist erlaubnispflichtig, d.h. sie bedarf einer besonderen Erlaubnis. Für die Erteilung dieser Erlaubnis kann die zuständige Behörde entsprechende Gebühren erheben.