Das Sondervermögen bezeichnet einen Vermögensteil, der im Eigentum des Bundes, der Länder oder der Kommunen steht. Dieser Vermögensteil verfügt über keine eigene Rechtsfähigkeit, jedoch weist er organisatorische und haushaltsmäßige Besonderheiten auf. Insbesondere die Eigenbetriebe gehören zum kommunalen Sondervermögen.