Unter der Stellvertretung versteht man die Abgabe oder den Empfang einer Willenserklärung für eine andere Person in deren Namen, beruhend auf Vertrag oder Gesetz. Voraussetzung ist somit Folgendes: 1) eigenverantwortliches Handeln, und zwar in fremdem Namen und 2) die entsprechende Vertretungsmacht. Die im Namen des Vertretenen abgegebene oder empfangene Willenserklärung wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Die Stellvertretung ist grundsätzlich bei allen Rechtsgeschäften möglich. Bei reinen Tathandlungen (z.B. Erwerb des Besitzes) dagegen kommt die Stellvertretung nicht in Betracht.