Mit einer Strafanzeige wird gegenüber der Strafverfolgungsbehörde der Verdacht einer Straftat mitgeteilt. Die Strafanzeige regt zur Prüfung an, ob aufgrund des entsprechend dargelegten Sachverhalts Anlass zur Strafverfolgung besteht. Jede Person kann bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten, auch mündlich, Strafanzeige erstatten. Eine Pflicht zur Anzeige bereits begangener Taten besteht grundsätzlich nicht. Sofern die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden mit der Verfolgung einer Straftat beauftragt werden sollen, sollte immer die Strafanzeige und der Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt werden.