Unter den Strafen versteht man alle für die Verletzung von Strafgesetzen gesetzlich angedrohten Folgen. Strafen zeigen die gesetzliche Missbilligung eines bestimmten Verhaltens und bringen den Unwertgehalt der begangenen Straftat im Nachhinein zum Ausdruck. Im deutschen Recht werden durch Strafurteil oder Strafbefehl die entsprechenden Strafen ausgesprochen. Folgende Hauptstrafen sieht das Strafgesetzbuch vor: Die Freiheitsstrafe (§§ 38-39 StGB), die Geldstrafe (§§ 40-43 StGB), die Jugendstrafe im Jugendstrafrecht (§§ 17-30 JGG) und der Strafarrest im Wehrstrafrecht (§ 9 Wehrstrafgesetz). Das Gesetz unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenstrafen. Eine Nebenstrafe ist z.B. das Fahrverbot (§ 44 StGB).