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Die Strafkammern befinden sich beim Landgericht. Die kleine Strafkammer entscheidet in zweiter Instanz über Berufungen gegen Urteile des Schöffengerichts. Die kleine Strafkammer ist mit einem Richter als Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt. Die große Strafkammer entscheidet in zweiter Instanz über Berufungen gegen Urteile des Schöffengerichts und in erster Instanz u.a. über alle Straftaten, bei denen eine höhere Strafe als drei Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Sie große Strafkammer ist mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt. Als Schwurgericht entscheidet das Landgericht u.a. über die Verbrechen des Mordes und des Todschlages und der Körperverletzung mit Todesfolge. Das Schwurgericht ist mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt.

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