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Strafverfolgung, ungerechtfertigte: Bei einem Straf- oder Bußgeldverfahren kann der Betroffene Entschädigung aus der Staatskasse für einen erlittenen Vermögensschaden verlangen, soweit keine entsprechende verurteilende Maßnahme ergangen oder diese wieder aufgehoben oder gemildert worden ist. Einzelheiten hierzu enthält das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen.

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