Als Täter (§ 25 Strafgesetzbuch) wird diejenige Person bezeichnet, die eine Straftat begangen hat. Sofern mehrere Personen eine Straftat gemeinschaftlich begangen haben, so wird jede einzelne Person als Täter bestraft.
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Als Täter (§ 25 Strafgesetzbuch) wird diejenige Person bezeichnet, die eine Straftat begangen hat. Sofern mehrere Personen eine Straftat gemeinschaftlich begangen haben, so wird jede einzelne Person als Täter bestraft.