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Unter dem Tatbestand versteht man die einem Rechtsfall zugrunde liegenden Tatsachen. Hierbei sind die entsprechend darauf anwendbaren Rechtsnormen zu beachten. Weiterhin werden als Tatbestand die in einer Rechtsvorschrift genannten Voraussetzungen für eine Rechtsfolge bezeichnet. Im Verfahrensrecht ist der Tatbestand die entsprechende Darstellung eines Sachverhalts auf der Grundlage der Anträge der Parteien. Unter die Tatsachen fallen z.B. der Sachverhalt und die Tatfrage. Zu den entsprechend anwendbaren Rechtsnormen zählt z.B. die Rechtsfrage.

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