Unter der Tateinheit versteht man die strafrechtliche Bewertung einer Handlungsfolge, bei der mehrere Straftatbestände erfüllt wurden. Somit liegt eine Tateinheit vor, wenn der Täter durch ein und dieselbe Straftat mehrere Strafgesetze verletzt hat. Die Tateinheit hat zur Folge, dass der Täter nur nach dem von ihm begangenen schwersten Delikt bestraft wird (siehe hierzu § 52 Strafgesetzbuch).