Als Tatgericht wird das Gericht bezeichnet, das über die Feststellung des Sachverhalts (Tatbestands) entscheidet. Das Revisionsgericht entgegen entscheidet nur über die Rechtsfragen und legt dabei den vom Tatgericht festgestellten Sachverhalt zugrunde. Das Tatortgericht bezeichnet die örtliche Zuständigkeit eines Strafgerichts aufgrund des Tatorts.