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Teilhypothek: Sofern die einer Hypothek zugrunde liegende Forderung geteilt wird, entsteht eine Teilhypothek. Für diesen Fall wird bei der Briefhypothek für jeden Teil ein Teilhypothekenbrief ausgestellt. Der Teilhypothekenbrief tritt für den Teil, auf den er sich bezieht, an die Stelle des bisherigen Briefs (siehe hierzu § 1152 BGB).

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