Das Teilurteil ist ein Endurteil. Mit diesem wird über einen von mehreren Streitgegenständen oder über einen eigenen Teil des Streitgegenstandes entschieden. Die Klage bleibt sodann im Übrigen rechtshängig. Das Teilurteil enthält grundsätzlich keine Kostenentscheidung. Diese ergeht erst mit dem Schlussurteil. Das Teilurteil kann aber selbstständig mit den entsprechenden Rechtsmitteln angegriffen werden.