Tod des Prozessbevollmächtigten: Tritt der Tod eines Prozessbevollmächtigten im Zivilverfahren ein, führt dies zur Unterbrechung des Rechtsstreits.
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Tod des Prozessbevollmächtigten: Tritt der Tod eines Prozessbevollmächtigten im Zivilverfahren ein, führt dies zur Unterbrechung des Rechtsstreits.