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Die Todesstrafe ist in der Bundesrepublik abgeschafft worden (Art. 102 GG). Mit Gesetz vom 23. Juli 1988 hat der Bundestag ferner der Abschaffung der Todesstrafe zugestimmt. In fast allen europäischen und vielen außereuropäischen Ländern darf die Todesstrafe nicht mehr verhängt werden. Aus Gründen der Menschenwürde und der Irreparabilität, aus theologischer Sicht wegen des grundsätzlichen Tötungsverbots, ist die Abschaffung der Todesstrafe geboten. Zu unterscheiden von der Todesstrafe ist die vorbeugende Tötung möglicher Straftäter. Diese ist allerdings stets rechtswidrig.

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