Unter der Überladung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers versteht man das Überschreiten des gesetzlich zugelassenen Höchstgewichts. Dies kann bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln des Fahrzeugführers (oder des Halters), der die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs zulässt oder anordnet, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.