Folgende Unfallversicherungsträger gibt es: Die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, der Bund, die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom, die Unfallkassen der Länder, die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der Gemeinden, die Feuerwehr-Unfallkassen und die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den Kommunalenbereich (siehe hierzu §§ 114 ff. Sozialgesetzbuch VII).