Vaterschaftsanerkennung: In der Regel wird die Vaterschaft durch eine Ehe begründet. Besteht keine Ehe, ist der Mann Vater eines Kindes, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Vor Geburt des Kindes ist die Vaterschaftsanerkennung bereits möglich. Zu beachten ist, dass die Vaterschaftsanerkennung immer der Zustimmung der Mutter bedarf. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam ist, solange noch die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden. Folgende Behörden führen eine Vaterschaftsanerkennung durch: Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht, Notar etc.. Der entsprechende Mann kann die Vaterschaftsanerkennung, wenn diese ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist, auch wieder rückgängig machen. Die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung erfolgt dadurch, dass die Mutter ihre persönliche Zustimmung in öffentlich beurkundeter Form bei einer Behörde erteilt.