Verbraucher: Jede natürliche Person ist ein Verbraucher (auch die GbR). Verbraucher schließen Rechtsgeschäfte ab, die zweckmäßig weder zu ihren gewerblichen noch zu ihren selbstständigen ausgeübten Berufen gezählt werden können. Ein nach dem Gesetz bezeichneter Arbeitnehmer ist nicht als Verbraucher anzusehen.