Als Verkehrsanwalt wird der Korrespondenzanwalt bezeichnet. Dieser ist am Wohnsitz einer Partei der tätige Rechtsanwalt, der die Korrespondenz zwischen der Partei und ihrem auswärtigen Prozessbevollmächtigten führt. Er stellt sozusagen „die Verbindungsbrücke" zwischen der Partei und dem entsprechenden Prozessbevollmächtigten dar.