Als verkehrsberuhigter Bereich wird derjenige Straßenbezirk bezeichnet, in dem den Fußgängern der gesamte Bereich der Straße zur Benutzung zur Verfügung steht. In diesem entsprechenden Bereich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. In einem verkehrsberuhigten Bereich darf nur auf entsprechend besonders gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer etc.) dürfen sich gegenseitig nicht behindern. Verkehrsberuhigte Bereiche sind durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet.