AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Als verkehrsberuhigter Bereich wird derjenige Straßenbezirk bezeichnet, in dem den Fußgängern der gesamte Bereich der Straße zur Benutzung zur Verfügung steht. In diesem entsprechenden Bereich darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. In einem verkehrsberuhigten Bereich darf nur auf entsprechend besonders gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer etc.) dürfen sich gegenseitig nicht behindern. Verkehrsberuhigte Bereiche sind durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet.

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin