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Verkehrskontrolle: Polizeibeamte sind dazu befugt, Verkehrsteilnehmer zu einer Verkehrskontrolle anzuhalten. In Verkehrskontrollen wird vor allem die Verkehrstüchtigkeit des jeweiligen Verkehrsteilnehmers überprüft (Alkoholgenuss des Verkehrsteilnehmers, Drogeneinfluss des Verkehrsteilnehmers etc.). Sofern ein Verkehrsteilnehmer der Anweisung zum Anhalten an einer Verkehrskontrolle nicht Folge leistet, begeht er eine Ordnungswidrigkeit.

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