Von einem Versicherungsfall spricht man, wenn ein Ereignis eintritt, das einen Schaden herbeiführt oder dazu geeignet ist, einen Schaden herbeizuführen. Tritt ein Versicherungsfall ein, wird die für den Schadensfall vorgesehene Haftung des Versicherers ausgelöst (z.B. Unfall, Krankheit, Tod etc).