Versicherungsperiode (§ 9 VVG): Der nach dem Versicherungsvertrag vereinbarte Zeitraum, nach dem die Versicherungsprämie bemessen wird, nennt man Versicherungsperiode. Meist wird als Versicherungsperiode der Zeitraum von einem Jahr angesetzt. Die Versicherungsperiode kann im Versicherungsvertrag aber auch kürzer zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden, so dass sodann die Prämie nach den entsprechenden kürzeren Zeitabschnitten bemessen wird.