Der Versicherungsvertreter ist ein Handelsvertreter. Er vermittelt Versicherungsverträge oder schließt diese ab. Im Gegensatz zum Handelsvertreter als solchen erhält der Versicherungsvertreter nur dann eine Provision, wenn die abgeschlossenen Geschäfte ausschließlich auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Er erhält also keine Vergütung, wenn der entsprechende Versicherungsvertrag zwar in dem ihm zugewiesenen Bezirk oder Kundenkreis abgeschlossen worden ist, aber dieser ohne seine Mitwirkung zustande gekommen ist.