Die Vindikation (§§ 985 ff. BGB) bezeichnet den Anspruch auf Herausgabe eines Eigentümers gegen einen nichtberechtigten Besitzer einer entsprechenden Sache.
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Die Vindikation (§§ 985 ff. BGB) bezeichnet den Anspruch auf Herausgabe eines Eigentümers gegen einen nichtberechtigten Besitzer einer entsprechenden Sache.