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Unter dem Vollstreckungsanspruch versteht man den Anspruch des Gläubigers gegen den Staat, dass dessen Vollstreckungsorgane die Zwangsvollstreckung durchführen. Der Vollstreckungsanspruch ist vom vollstreckbaren Anspruch zu unterscheiden. Der vollstreckbare Anspruch ist derjenige Anspruch, dessen Befriedigung der Gläubiger auf Grund eines Vollstreckungstitels gegen den Schuldner erreichen will.

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