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Die Vormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch. Mit der Vormerkung soll ein schuldrechtlicher Anspruch auf die Einräumung oder die Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück gesichert werden. Eine der wichtigsten Vormerkungen ist die Auflassungsvormerkung. Diese tritt im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf (siehe hierzu § 883 BGB).

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