Das Vormundschaftsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Dieses entscheidet über die ihm gesetzlich zugewiesenen Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen. Das Vormundschaftsgericht nimmt Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit wahr. Zu diesen Aufgaben gehören u.a.: Die Bestellung eines Vormunds, eines Betreuers oder eines Pflegers, die Adoption von Kindern, die Entscheidung bei der Ausgestaltung des ehelichen Güterrechts etc.. Zuständig für die Entscheidungen des Vormundschaftsgerichts ist entweder der Rechtspfleger oder der Vormundschaftsrichter.