Der vorsitzende Richter ist im Richterkollegium derjenige Richter, dem besondere Zuständigkeiten übertragen sind (z.B. Vorbereitung und Leitung der mündlichen Verhandlung oder der Hauptverhandlung, zum Teil auch alleinige Entscheidungsbefugnis). Bei einer Abstimmung hat er jedoch grundsätzlich das gleiche Stimmrecht wie ein Beisitzer.