Der Vorsorgeunterhalt kann der getrenntlebende Ehegatte vom unterhaltspflichtigen Ehegatten verlangen, wenn das Scheidungsverfahren rechtshängig ist. In diesem Fall gehören zum Unterhalt auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbstätigkeit (siehe hierzu § 1361 Abs. 1 BGB).