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Die Wechselklausel (Art. 1 Nr. 1 WG) lautet in der Regel: „Gegen diesen Wechsel....". Sie besteht in der Bezeichnung der Urkunde als Wechsel im Text der Wechselerklärung. Die Wechselklausel ist notwendiger Bestandteil eines Wechsels.

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