Der Wechselmahnbescheid ist ein im gerichtlichen Mahnverfahren ergehender Mahnbescheid. Diesem liegt ein Anspruch aus einem Wechsel zugrunde. Hier sind die Besonderheiten des § 703a ZPO zu berücksichtigen. Sofern gegen den Wechselmahnbescheid rechtzeitig Widerspruch erhoben wird, geht das entsprechende Mahnverfahren in den Wechselprozess über.