Wechselzinsen (Artikel 48 Nr. 2, 49 Nr. 2 WG) sind Zinsen, die neben der Wechselsumme seit dem Verfalltag verlangt werden können. Die Zinshöhe beträgt 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6%.
| AdvoCall Esch | |
|
Kurfürstendamm 56 10707 Berlin Tel.: (030) 88 00 777-1 »Ihre Anfrage senden |
|
Wechselzinsen (Artikel 48 Nr. 2, 49 Nr. 2 WG) sind Zinsen, die neben der Wechselsumme seit dem Verfalltag verlangt werden können. Die Zinshöhe beträgt 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6%.