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Beim Wenden oder Rückwärtsfahren im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. Der Fahrzeugführer eines Kraftfahrzeuges hat sich beim Wenden so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; ggf. hat er sich entsprechend einweisen zu lassen. Das Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen und Kraftfahrtsstraßen ist verboten (siehe hierzu §§ 9 Abs. 5, 18 Abs. 7 Straßenverkehrsordnung).

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