Unter der Zuwiderhandlung wird der Oberbegriff für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verstanden. Im Allgemeinen ist die Zuwiderhandlung auch im Sinne von Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten zu verstehen.
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Unter der Zuwiderhandlung wird der Oberbegriff für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verstanden. Im Allgemeinen ist die Zuwiderhandlung auch im Sinne von Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten zu verstehen.