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Zwangsvollstreckung: Hat der Gläubiger im Zivilverfahren einen vollstreckbaren Titel (z.B. einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil gegen den Schuldner) erwirkt, kann er die Verwirklichung des Anspruches durch die Vollstreckungsbehörden in Gang setzen, um somit seine Befriedigung zu erlangen. Geldforderungen vollstreckt der Gerichtsvollzieher (z.B.: durch Pfändung etc.).

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