AdvoCall Esch
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
Tel.: (030) 88 00 777-1
»Ihre Anfrage senden
 
 

Als Zweigniederlassung wird die Niederlassung eines Kaufmanns bezeichnet, von der aus ähnliche oder gleichartige Handelsgeschäfte wie in der Hauptniederlassung ausgeführt werden. Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist vom Kaufmann beim Gericht der Hauptniederlassung anzumelden (siehe hierzu §§ 13 ff. Handelsgesetzbuch).

Website |  Impressum
AdvoComp © - Das Rechtswörterlexikon der Kanzlei AdvoCall Esch ®
>> Rechtsanwalt und Notar Berlin