Der Erblasser ist die natürliche Person, deren Vermögen (Erbschaft) nach ihrem Tod auf die entsprechenden Erben übergeht. Wer Erbe ist, bestimmt die Erbfolge. Ob der Erblasser Vermögen hat ist unerheblich, da auch die Haftung für seine Schulden zur Regelung der Erbfolge gehört. Eine juristische Person kann nicht Erblasser sein.