Bei einem Erbschaftskauf handelt es sich um eine besondere Art des Kaufs. Gegenstand dieses Kaufvertrags ist beim Alleinerben der gesamte Nachlass, beim Miterben dessen entsprechender Anteil (z.B. bei einer Erbengemeinschaft) und beim Nacherben dessen Anwartschaften. Dieser Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Mit Abschluss des Kaufvertrags wird der Käufer nicht zum Erben. Der Erbschaftskauf gibt ihm nur den Anspruch, wirtschaftlich so gestellt zu werden, als ob er anstelle des Verkäufers Erbe sei. Neben dem Verkäufer haftet auch der Käufer für die Nachlassverbindlichkeiten.