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Der Erbteil ist der Anteil eines Erben an der Erbschaft. Werden mehrere Erben auf den selben Bruchteil der Erbschaft eingesetzt (gemeinschaftlicher Erbteil), so bilden sie gegenüber den übrigen Miterben eine Einheit. Sie haben sodann den gemeinschaftlichen Erbteil nach den entsprechenden Teilungsvorschriften aufzuteilen.

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