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Erbverzicht: Durch einen notariell beurkundeten Erbverzichtsvertrag mit dem Erblasser können dessen Verwandte oder Ehegatte auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Der Verzichtende ist sodann von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Ebenso verliert der Verzichtende seinen Pflichtteilsanspruch. Auch Testamentserben oder Vermächtnisnehmer können auf die ihnen in einem Testament oder Erbvertrag gemachten Zuwendungen durch einen Erbverzichtsvertrag verzichten. --- siehe auch Pflichtteil

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