Auftrag und Aufgaben des Notars |
||
|
Gestaltung von Rechtsbeziehungen Ein Notar ist ein erfahrener, hoch qualifizierter Volljurist, der vom Staat den Auftrag erhalten hat, Angelegenheiten der sog. vorsorgenden Rechtspflege wahrzunehmen. Anders als ein Rechtsanwalt soll er sich nicht in einem bestehenden Rechtskonflikt engagieren, sondern er soll Rechtsbeziehungen so gestalten, dass ein Rechtsstreit nach Möglichkeit vermieden wird. Hauptaufgabe: Beurkundungen Um dies realisieren zu können, werden dem Notar die Aufgaben des Beurkundungswesens übertragen: Er sorgt dafür, dass Verträge geschlossen werden, in denen niemand benachteiligt wird und klare Absprachen für den Konfliktfall bestehen; er informiert die Betroffenen über die Bedeutung ihrer Erklärungen und belehrt sie über mögliche Risiken. Schließlich prüft er den Inhalt von Verträgen und anderen Rechtsgeschäften und übersetzt Ihre inhaltlichen Wünsche in juristische Formulierungen. Pflicht zur Unparteilichkeit Ein Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet. Auch insofern unterscheidet sich sein Auftrag von dem des Anwalts. Seine Tätigkeit bei der Vertragsgestaltung zielt stets auf eine (freiwillige) Einigung der Beteiligten. Ist ein Vertragspartner dem anderen unterlegen, so stellt der Notar Waffengleichheit her, indem umfassend informiert und auf Risiken hinweist. Die Pflicht zur unbedingten Unparteilichkeit des Notars hat für Sie insbesondere dann Bedeutung, wenn Ihr Notar zugleich als Anwalt tätig ist oder Ihr Anwalt zugleich als Notar. Da die parteiliche Arbeit des Anwalts nicht mit der Unparteilichkeit des Notars vereinbar ist, müssen beide Aufgabenbereiche im konkreten Fall streng voneinander getrennt werden. Ihr Anwalt/Notar kann für Sie in derselben Sache also immer nur in einer der beiden Funktionen auftreten, nicht aber in beiden. Notarielle Beurkundung als gesetzliche Pflicht Bei bedeutsamen Rechtsgeschäften mit weit reichenden Folgen für die Beteiligten sieht das Gesetz die notarielle Beurkundung zwingend vor. Dies gilt insbesondere für Grundstücksgeschäfte, Schenkungsversprechen, Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften, Erbverträge und Eheverträge. Dabei ist die notarielle Beurkundung keineswegs eine reine Formalie. Vielmehr soll gewährleistet werden, dass die Betroffenen über die Reichweite ihres Tuns belehrt sind und ihnen vor der endgültigen Entscheidung für letzte Fragen eine fachkundige Person zur Verfügung steht. Fachkundige Gestaltung von Rechtsbeziehungen Natürlich kann ein Notar aber auch in anderen Fällen in die Gestaltung von Rechtsbeziehungen eingeschaltet werden. Wollen Sie z. B. eine Personengesellschaft gründen oder einen komplizierten Pacht- oder Mietvertrag abschließen, so kann es durchaus ratsam sein, den Vertrag von einer fachlich versierten Person aufsetzen zu lassen. Sie selbst übersehen möglicherweise wichtige Aspekte oder können die Tragweite einzelner Klauseln nicht überblicken. Dabei profitieren alle Beteiligten davon, dass der Notar zur Unparteilichkeit verpflichtet ist, denn es ist stets gewährleistet, dass bei der Vertragsgestaltung niemand benachteiligt oder bevorzugt wird. Fachkundige Formulierung einseitiger Erklärungen (z. B. Testament) Aber auch dann, wenn Sie alleine eine bedeutsame rechtliche Erklärung abgeben möchten, kann es sinnvoll sein, einen Notar hinzuzuziehen. So können Sie mit seinem fachkundigen Beistand beispielsweise ein „wasserdichtes“ Testament errichten oder eine Patientenverfügung formulieren. Weitere Aufgaben Zu den Beurkundungsaufgaben des Notars gehört weiter die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften sowie die Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen (z. B. Gesellschafterversammlungen), die Vornahme von Verlosungen, die Aufnahme von Vermögensverzeichnissen, das Anlegen von Siegeln und die Ausstellung von Bescheinigungen über amtlich wahrgenommene Tatsachen. Im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege holt der Notar außerdem behördliche Genehmigungen ein. Wer zum Notar bestellt wird, erfahren Sie hier. Zu den Leistungen unseres Notariats gelangen Sie hier. Informationen der Bundesnotarkammer zum Berufsbild des Notars |
||