 Diese Seite beschäftigt sich in allgemeiner Weise mit den Aufgaben des
Notars. Wenn Sie sich für unsere konkreten Leistungen interessieren, klicken Sie bitte hier: Unsere
Leistungen.
Gestaltung von Rechtsbeziehungen durch den Notar
Ein Notar ist ein erfahrener, hoch qualifizierter Volljurist, der vom Staat den
Auftrag erhalten hat, Angelegenheiten der sog. vorsorgenden Rechtspflege
wahrzunehmen. Anders als ein Rechtsanwalt soll er sich nicht in einem
bestehenden Rechtskonflikt engagieren, sondern er soll Rechtsbeziehungen so
gestalten, dass ein Rechtsstreit nach Möglichkeit vermieden wird.
Hauptaufgabe des Notars: Beurkundungen
Um dies realisieren zu können, werden dem Notar die Aufgaben des
Beurkundungswesens übertragen: Er sorgt dafür, dass Verträge geschlossen werden,
in denen niemand benachteiligt wird und klare Absprachen für den Konfliktfall
bestehen; er informiert die Betroffenen über die Bedeutung ihrer Erklärungen und
belehrt sie über mögliche Risiken. Schließlich prüft er den Inhalt von Verträgen
und anderen Rechtsgeschäften und übersetzt Ihre inhaltlichen Wünsche in
juristische Formulierungen. Lesen Sie weiter zu: Was ist eine notarielle
Beurkundung / Beglaubigung?
Pflicht zur Unparteilichkeit des Notars
Ein Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet. Auch insofern unterscheidet
sich sein Auftrag von dem des Anwalts. Seine Tätigkeit bei der
Vertragsgestaltung zielt stets auf eine (freiwillige) Einigung der Beteiligten.
Ist ein Vertragspartner dem anderen unterlegen, so stellt der Notar
Waffengleichheit her, indem umfassend informiert und auf Risiken hinweist.
Die Pflicht zur unbedingten Unparteilichkeit des Notars hat für Sie insbesondere
dann Bedeutung, wenn Ihr Notar zugleich als Anwalt tätig ist oder Ihr Anwalt
zugleich als Notar. Da die parteiliche Arbeit des Anwalts nicht mit der
Unparteilichkeit des Notars vereinbar ist, müssen beide Aufgabenbereiche im
konkreten Fall streng voneinander getrennt werden. Ihr Anwalt/Notar kann für Sie
in derselben Sache also immer nur in einer der beiden Funktionen auftreten,
nicht aber in beiden.
Notarielle Beurkundung als gesetzliche Pflicht
Bei bedeutsamen Rechtsgeschäften mit weit reichenden Folgen für die Beteiligten
sieht das Gesetz die notarielle Beurkundung zwingend vor. Dies gilt insbesondere
für Grundstücksgeschäfte, Schenkungsversprechen, Gesellschaftsverträge von
Kapitalgesellschaften, Erbverträge und Eheverträge. Dabei ist die notarielle
Beurkundung keineswegs eine reine Formalie. Vielmehr soll gewährleistet werden,
dass die Betroffenen über die Reichweite ihres Tuns belehrt sind und ihnen vor
der endgültigen Entscheidung für letzte Fragen eine fachkundige Person zur
Verfügung steht.
Fachkundige Gestaltung von Rechtsbeziehungen durch den Notar
Natürlich kann ein Notar aber auch in anderen Fällen in die Gestaltung von
Rechtsbeziehungen eingeschaltet werden. Wollen Sie z. B. eine
Personengesellschaft gründen oder einen komplizierten Pacht- oder Mietvertrag
abschließen, so kann es durchaus ratsam sein, den Vertrag von einer fachlich
versierten Person aufsetzen zu lassen. Sie selbst übersehen möglicherweise
wichtige Aspekte oder können die Tragweite einzelner Klauseln nicht überblicken.
Dabei profitieren alle Beteiligten davon, dass der Notar zur Unparteilichkeit
verpflichtet ist, denn es ist stets gewährleistet, dass bei der
Vertragsgestaltung niemand benachteiligt oder bevorzugt wird.
Fachkundige Formulierung einseitiger Erklärungen (z. B. Testament)
Aber auch dann, wenn Sie alleine eine bedeutsame rechtliche Erklärung abgeben
möchten, kann es sinnvoll sein, einen Notar hinzuzuziehen. So können Sie mit
seinem fachkundigen Beistand beispielsweise ein „wasserdichtes“ Testament
errichten oder eine Patientenverfügung formulieren.
Weitere Aufgaben des Notars
Zu den Beurkundungsaufgaben des Notars gehört weiter die Beglaubigung von
Unterschriften und Abschriften sowie die Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen
(z. B. Gesellschafterversammlungen), die Vornahme von Verlosungen, die Aufnahme
von Vermögensverzeichnissen, das Anlegen von Siegeln und die Ausstellung von
Bescheinigungen über amtlich wahrgenommene Tatsachen.
Im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege holt der Notar außerdem behördliche
Genehmigungen ein.
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