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Notariat

Ein Notar ist vom Staat bestellt und beauftragt, im eigenen Namen und unter eigener Verantwortung die Angelegenheiten der vorsorgenden Rechtspflege wahrzunehmen. Hierzu gehört in erster Linie das in § 1 BNotO besonders genannte Beurkundungswesen. Ein Notar soll Rechtsvorgänge beurkunden, soweit die Gesetze Beurkundungsform vorschreiben, z. B.: Grundstücksgeschäfte, Schenkungsversprechen, Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften, Erbverträge und Eheverträge. Weiter soll er beurkunden, wenn die Beurkundung von den Beteiligten gewünscht wird. Die Beurkundung wird häufig gewählt, ohne vom Gesetz gefordert zu sein, bei der Abfassung wichtiger Verträge, die einer fachkundigen juristischen Ausarbeitung bedürfen. Man denke an die Gesellschaftsverträge der Personengesellschaften (Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft) oder an komplizierte Miet- und Pachtverträge.

Zu den Beurkundungsaufgaben des Notars gehört weiter die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften sowie die Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen (z.B. Gesellschafterversammlungen), die Vornahme von Verlosungen, Aufnahme von Vermögensverzeichnissen, Anlegen von Siegeln und die Ausstellung von Bescheinigungen über amtlich wahrgenommene Tatsachen. Neben die Beurkundung treten noch andere Aufgaben aus dem Bereich der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 BNotO): die Verwahrung von Wertgegenständen und Geld, das Einholen behördlicher Genehmigungen sowie das Anfertigen von Urkundsentwürfen.

Allen Tätigkeiten ist gemeinsam, daß weder ein Streit unter den Beteiligten kraft hoheitlichen Ausspruchs entschieden, noch einem Beteiligten bei der Erlangung einer Streitentscheidung einseitig geholfen wird. Es handelt sich vielmehr um Hilfeleistungen bei der Gestaltung der Rechtsbeziehungen. Die Einigung der Beteiligten schlägt sich in der Regel in einem Vertrag nieder, mag der Vertrag Kaufvertrag, Übergabevertrag, Gesellschaftsvertrag oder anders heißen. Der Notar darf Hilfeleistungen weder für noch gegen einen Beteiligten erbringen; wo eine Einigung durch freiwilligen Interessenausgleich nicht möglich ist, findet die Tätigkeit des Notars ihr Ende. Kann eine friedliche Lösung nicht erreicht werden, muß der Notar die Beteiligten an die anderen Organe der Rechtspflege, Gericht oder Rechtsanwalt, verweisen. Deshalb ist das Notaramt streng vom Rechtsanwaltsberuf zu trennen. Dies gilt besonders dort, wo es -wie hier in Berlin- sogenannte Anwaltsnotare wie Dr. Esch gibt, die also in einer Person beide Berufe ausüben dürfen.

 
     

Dr. Esch und Kollegen. Anwalt, Rechtsanwalt, Notar in Berlin.
Anwalt, Rechtsanwalt, Kanzlei, Notar, Notariat  für Verkehrsrecht, Familienrecht, Scheidungsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht

Ihr Notariat in Berlin-Charlottenburg und Wilmersdorf. Grundstückskauf, Erwerb einer Immobilie oder Eigentumswohnung Beim Kauf von Grundstücken und Immobilien, z.B. Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten, geht es um erhebliche Werte. Käufer und Verkäufer werden durch das Erfordernis der notariellen Beurkundung geschützt. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer. Den Notar treffen außerdem u.a. Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt. Der Inhalt eines Grundstückskaufvertrages hängt davon ab, was gekauft werden soll, z.B. ein Acker, ein Bauplatz, eine Eigentumswohnung oder ein Ein- oder Mehrfamilienhaus. Sicherung von Käufer und Verkäufer Löschung oder Fortbestand von Belastungen Gewährleistung für Mängel übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten Aufteilung der Erschließungskosten Vermessung Notar- und Gerichtskosten fallen beim Kauf einer Immobilie immer an, weil Grundstückskaufverträge notariell beurkundet und die änderungen im Grundbuch beim Amtsgericht vermerkt werden müssen. Je nach der Menge der Einträge und der einzuholenden Genehmigungen sind die Notar- und Gerichtsgebühren unterschiedlich hoch. Wenn Sie ein Grundstück oder eine Wohnung kaufen, müssen Sie mit 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises rechnen. Weitere Bescheide: Grundsteuerbescheid, Bescheid über Grunderwerbsteuer Bescheid über die Oberflächenwassergebühren Bescheid über die Grundbesitzabgaben: Grundsteuer, Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Ausbaubeitrag Bescheide über Wasser- und Stromkosten Versicherungsrechnung des Feuerversicherers Sicherung Der Notar informiert über verschiedene Möglichkeiten der Sicherung des Käufers und des Verkäufers, z.B., dass der Kaufpreis erst bezahlt wird, wenn sichergestellt ist, daß der Käufer die Immobilie lastenfrei erwerben kann und dass das Eigentum erst auf den Käufer übergeht, wenn der Kaufpreis bezahlt wurde. Grundbuch Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, auf das man sich verlassen kann. Aus dem Grundbuch kann man die Eigentumslage, die genaue Beschreibung des Grundstückes und mögliche Belastungen ersehen. Der Notar sieht das Grundbuch i.d.R. für die Beteiligten ein. Das Eigentum an einem Grundstück oder einer Immobilie geht nicht schon mit der Verbriefung beim Notar, sondern erst mit Umschreibung im Grundbuch auf den Erwerber über. Eigentumswohnung Die Eigentumswohnung ist sowohl eine selbständige Immobilie als auch Teil eines Hauses. Eigentümer von Wohnungen sind Miteigentümer des Grundstückes und bestimmten Gebäudeteilen (gemeinschaftliches Eigentum). Jeder Eigentümer hat darüber hinaus das Sondereigentum an einer Wohnung, Kellerabteil oder Tiefgaragenstellplatz. Die genaue Abgrenzung zwischen dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz sowie der notariellen Teilungserklärung, mit der das Wohnungseigentum begründet wurde. Eine Eigentumswohnung kann nicht unabhängig vom Gebäude genutzt und bewirtschaftet werden, deshalb sind das Zusammenleben sowie die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung und dem Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Daneben können auch Beschlüsse der Wohnungseigentümer verbindlich sein. Der Notar entwirft für jedes Objekt eine maßgeschneiderte Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Grundpfandrechte Grundpfandrechte dienen als Sicherheiten für Geldforderungen. Es gibt zwei Arten von Grundpfandrechten, Grundschuld und Hypothek. In der Praxis hat sich die Grundschuld durchgesetzt. Grundpfandrechte müssen im Grundbuch an dem belasteten Grundbesitz eingetragen werden. Sie geben Banken oder anderen Darlehensgebern eine Sicherheit bis zu dem eingetragenen Betrag und den eingetragenen Grundschuldzinsen. Falls eine gesicherte Forderung nicht zurückbezahlt wird, kann das belastete Grundstück versteigert werden. In der Regel verlangen die Banken neben dem Grundpfandrecht auch ein Schuldanerkenntnis des Kreditnehmers mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.

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