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Herr Dr. Esch steht Ihnen in allen Fragen der Vertragsgestaltung sowie der
Gestaltung sonstiger Rechtsgeschäfte als unparteiischer und unabhängiger
juristischer Berater zur Verfügung. Wünschen Sie im Zusammenhang mit einem
Vertragsabschluss eine parteiliche Beratung, so können Sie sich an Herrn Dr.
Esch in seiner Funktion als Anwalt wenden. Bitte beachten Sie, dass die Pflicht
zur Unparteilichkeit des Notars verbietet, dass er in der gleichen Angelegenheit
zugleich als Notar und als Anwalt für Sie tätig wird.
Unser Notariat bietet Ihnen folgende Leistungen an:
Beglaubigungen und Beurkundungen
• Immobilienrecht
• Familienrecht
• Erbrecht
• Handels- und Gesellschaftsrecht
• Sonstige
Weitere Dienstleistungen
• Beglaubigung von Abschriften
• Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen
• Erteilung gewisser Bescheinigungen über den Inhalt des Handelsregisters
• Vermittlung von Auseinandersetzungen
• Vornahme von Verlosungen
• Aufnahme von Vermögensverzeichnissen oder Wechselprotesten.
• Immobilienrecht
- Kaufverträge über Grundstücke,
Eigentumswohnungen und Erbbaurechte
- Bauträgerverträge über Neubauobjekte
- Tauschverträge
- Bestellungen oder Löschungen von Hypotheken und Grundschulden oder
Dienstbarkeiten aller Art (z. B. Geh- und
Fahrtrechte, Leitungsrechte,
Wohnungsrechte)
- Aufgebotsanträge über verloren gegangene Grundschuldbriefe
- Schenkungen
- Übergaben im Wege vorweggenommener Erbfolge an Kinder oder im Wege
ehebedingter Zuwendung an den
Ehepartner
- Teilungen von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen zum Zwecke des
einzelnen Verkaufs oder auch aus steuerlichen Gründen und
- Bestellung von Erbbaurechten
• Familienrecht
- Eheverträge mit Regelungen zum Güterstand, Unterhalt und
Versorgungsausgleich und
- Scheidungsvereinbarungen bei einvernehmlicher Trennung
• Erbrecht
- Testamente
- Erbverträge
- Erbauseinandersetzungen
- Erbscheinsanträge und
- Erbschaftsausschlagungen
• Handels- und Gesellschaftsrecht
- Anmeldungen von Einzelfirmen oder Personengesellschaften zur Eintragung
in das Handelsregister
- Gründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder
Aktiengesellschaften (AG)
- Verkäufe und Überlassungen von GmbH-Geschäftsanteilen
- Beschlüsse der Gesellschafterversammlung von GmbHs oder der
Hauptversammlung von AGs
- Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen und andere Vorgänge nach dem
Umwandlungsgesetz
- Liquidationen und
- Anmeldungen zum Vereinsregister
Weitere Informationen zur Gesellschaftsgründung finden Sie
hier.
• Sonstige
- Vollmachten aller Art
- Patientenverfügungen
- Schuldanerkenntnisse und
- sonstige Erklärungen
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