Notarkosten |
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Die Notargebühren werden durch Rechtsvorschriften festgelegt und sind nicht frei
verhandelbar. Unabhängig davon, zu welchem Notar Sie gehen, werden Ihnen also
die gleichen Gebühren berechnet. Die einschlägigen Vorschriften über die Notargebühren sind in der sog. Kostenordnung (KostO) zu finden. Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen richtet sich die Vergütung von Notaren nicht nach ihrem Arbeitsaufwand. Entscheidend sind vielmehr zwei andere Faktoren. Zunächst die Art des Geschäfts, um das es geht. Das kann z. B. die Beurkundung eines Grundstückkaufvertrages sein oder die Erteilung eines Erbscheins. Für jedes einzelne Geschäft, das Sie veranlasst, einen Notar aufzusuchen, gibt es in der Kostenordnung eine Vorschrift, die eine abstrakte Gebührenregelung enthält. In ihr wird stets auf eine Größe Bezug genommen, die als „volle Gebühr“ bezeichnet wird. Die Kosten für die Beurkundung von Verträgen belaufen sich beispielsweise auf „das Doppelte der vollen Gebühr“. Um herauszufinden, wie hoch die volle Gebühr ist, benötigt man den zweiten Faktor: den Geschäftswert. Der Geschäftswert ist der Gegenstandswert des Geschäfts. Auch dies wird für jedes einzelne Geschäft in der Kostenordnung konkretisiert. Wollen Sie z. B. einen Grundstückskaufvertrag beurkunden lassen, so ist der Geschäftswert der Kaufpreis. Ist der Geschäftswert bekannt, lässt sich aus einer Tabelle im Anhang der Kostenordnung ablesen, wie hoch die volle Gebühr ist. Der abgelesene Wert wird in die abstrakte Rechnung von oben eingesetzt und die Notargebühr für die Beurkundung eines konkreten Grundstückskaufvertrages ist ermittelt. (Hinzu kommen noch die Mehrwertsteuer und eine kleine Auslagenpauschale.) Ein Beispiel, damit Sie eine Vorstellung von der Größenordnung bekommen: Geht es um die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrages über ein Grundstück und ist ein Kaufpreis von 300.000 Euro vereinbart, so beträgt die volle Gebühr laut Tabelle 507 Euro. Da das Doppelte der vollen Gebühr vom Notar berechnet wird, belaufen sich die Notarkosten für die Vornahme der Beurkundung auf 1014 Euro. Grundsätzlich gilt: Je höher der Wert des Geschäftes ist, desto höher ist auch die Gebühr. Gleichzeitig steigt die Gebühr aber nicht proportional zum Wert, sondern wird verhältnismäßig betrachtet günstiger. Berechnen Sie Ihre Notar- und Grundbuchkosten online mit unserem Notar- und Grundbuchkostenrechner (unter „Service“). Informationen der Bundesnotarkammer zu den Notarkosten |
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