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Notar Dr. Esch Berlin

Der Fachbereich Notar

Willkommen bei Ihrem Notar Dr. Esch

Wenn Sie zum ersten Mal eine notarielle Leistung benötigen, kennen Sie vielleicht noch nicht genau die Tätigkeiten und Aufgaben eines Notars. In diesem Fall können Sie sich im Folgenden vorab informieren.

Allen Tätigkeiten des Notars ist gemeinsam, dass weder ein Streit unter den Beteiligten kraft hoheitlichen Ausspruchs entschieden, noch einem Beteiligten bei der Erlangung einer Streitentscheidung einseitig geholfen wird.
Im Vordergrund steht die Einigung der Beteilgten
:  Diese Einigung schlägt sich in der Regel in einem Vertrag nieder, mag der Vertrag Kaufvertrag, Übergabevertrag, Gesellschaftsvertrag oder anders heißen.

Denn ein Notar ist vom Staat bestellt und beauftragt, im eigenen Namen und unter eigener Verantwortung die Angelegenheiten der vorsorgenden Rechtspflege wahrzunehmen. Hierzu gehört in erster Linie das in § 1 BNotO besonders genannte Beurkundungswesen. Ein Notar soll Rechtsvorgänge beurkunden, soweit die Gesetze Beurkundungsform vorschreiben, z. B.: Grundstücksgeschäfte, Schenkungsversprechen, Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften, Erbverträge und Eheverträge.


 

 
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Gut zu wissen
Dr. Esch: Als Notar darf ich Hilfeleistungen weder für noch gegen einen Beteiligten erbringen; wo eine Einigung durch einen  freiwilligen Interessenausgleich nicht möglich ist, findet meine Tätigkeit ihr Ende.
Kann eine friedliche Lösung nicht erreicht werden, muß ich die Beteiligten an Gericht oder Rechtsanwalt verweisen.

 
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Weiter soll er beurkunden, wenn die Beurkundung von den Beteiligten gewünscht wird. Die Beurkundung wird häufig gewählt, ohne vom Gesetz gefordert zu sein, bei der Abfassung wichtiger Verträge, die einer fachkundigen juristischen Ausarbeitung bedürfen. Man denke an die Gesellschaftsverträge der Personengesellschaften (Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft) oder an komplizierte Miet- und Pachtverträge.

Zu den Beurkundungsaufgaben des Notars gehört weiter die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften sowie die Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen (z.B. Gesellschafterversammlungen), die Vornahme von Verlosungen, Aufnahme von Vermögensverzeichnissen, Anlegen von Siegeln und die Ausstellung von Bescheinigungen über amtlich wahrgenommene Tatsachen. Neben die Beurkundung treten noch andere Aufgaben aus dem Bereich der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 BNotO): die Verwahrung von Wertgegenständen und Geld, das Einholen behördlicher Genehmigungen sowie das Anfertigen von Urkundsentwürfen.

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Aufsatz Teil 1: Amtstätigkeit eines Deutschen Notars | Teil 2: Einzelheiten zu sog. notariellen Niederschrift | Teil 3: Welche Konsequenzen haben Beurkundungsfehler?


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