![]() Der Fachbereich NotarWillkommen bei Ihrem Notar Dr. Esch Wenn Sie zum ersten Mal eine notarielle Leistung benötigen, kennen Sie vielleicht noch nicht genau die Tätigkeiten und Aufgaben eines Notars. In diesem Fall können Sie sich im Folgenden vorab informieren. Allen Tätigkeiten des Notars ist gemeinsam, dass weder ein Streit unter den Beteiligten kraft hoheitlichen Ausspruchs entschieden, noch einem Beteiligten bei der Erlangung einer Streitentscheidung einseitig geholfen wird.
Denn ein Notar ist vom Staat bestellt und beauftragt, im eigenen Namen und unter eigener Verantwortung die Angelegenheiten der vorsorgenden Rechtspflege wahrzunehmen. Hierzu gehört in erster Linie das in § 1 BNotO besonders genannte Beurkundungswesen.
Ein Notar soll Rechtsvorgänge beurkunden, soweit die Gesetze Beurkundungsform
vorschreiben, z. B.: Grundstücksgeschäfte, Schenkungsversprechen,
Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften, Erbverträge und Eheverträge.
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Weiter soll er beurkunden, wenn die Beurkundung von den Beteiligten gewünscht wird. Die Beurkundung wird häufig gewählt, ohne vom Gesetz gefordert zu sein, bei der Abfassung wichtiger Verträge, die einer fachkundigen juristischen Ausarbeitung bedürfen. Man denke an die Gesellschaftsverträge der Personengesellschaften (Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft) oder an komplizierte Miet- und Pachtverträge. Zu den Beurkundungsaufgaben des Notars gehört weiter die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften sowie die Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen (z.B. Gesellschafterversammlungen), die Vornahme von Verlosungen, Aufnahme von Vermögensverzeichnissen, Anlegen von Siegeln und die Ausstellung von Bescheinigungen über amtlich wahrgenommene Tatsachen. Neben die Beurkundung treten noch andere
Aufgaben aus dem Bereich der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 BNotO): die Verwahrung von Wertgegenständen und Geld, das Einholen behördlicher Genehmigungen sowie das Anfertigen von Urkundsentwürfen.
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